AGBs
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der DEFI PIONEER LLC -FLORIDA (im Folgenden kurz "Anbieter" genannt) und dem Kunden (im Folgenden kurz "Kunde" genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), zur Durchführung von Leistungen im Bereich der Kryptowährungsberatung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kunden können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Handelt der Kunde als Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. Gewerbetreibender, hat er dies dem Anbieter im Voraus zu bestätigen.
Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
Leistungsgegenstand
Der Anbieter bietet Leistungen im Bereich der Kryptowährungsberatung an.
Die inhaltliche Abstimmung des Leistungsangebots erfolgt in der Regel einvernehmlich innerhalb eines vorherigen Erstberatungsgesprächs. Unabhängig davon steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
Die einzelnen, konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweils individuell geschlossenen Beratungsvertrag zwischen den Parteien.
Über die Beratung im Zusammenhang mit Kryptowährungen hinaus wird dem Kunden kein qualitativer und/oder quantitativer Erfolg geschuldet. Im Hinblick auf die natürlichen Kursschwankungen und die Volatilität des Kryptowährungsmarktes kann dem Kunden insbesondere auch kein, wie auch immer beschaffener, finanzieller Erfolg versprochen werden.
Die Beratungsleistungen des Anbieters ersetzen keine fachkundige Finanz- und/oder Anlageberatung-/Betreuung. Die Beratungsleistung des Anbieters stellt insbesondere kein Geschäft eines Finanzdienstleistungsinstituts i.S.d. § 1 Abs. 1a) KWG dar. Die Beratungsleistung kann zudem keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung ersetzen.
Der Anbieter erbringt gegenüber dem Kunden keine konkrete Handlungsanweisung (etwa eine Kaufempfehlung und/oder eine Kursprognose bezüglich bestimmter Kryptowährungen bzw. Token).
Sämtliche bereitgestellte Informationen des Anbieters stellen weder eine Aufforderung noch ein Angebot zum Erwerb oder Kauf einer bestimmten Kryptowährung dar.
Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Dritter als Hilfspersonen zu bedienen.
Der Kunde verpflichtet sich, die zur vertraglichen Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen und dem Anbieter Zugriff auf alle angeforderten Informationen oder Unterlagen zu verschaffen, die zur Erfüllung der Beratungsleistungen erforderlich sind. Bei einem Verstoß des Kunden gegen diese Pflicht ist der Anbieter von seiner Leistungspflicht befreit.
Vertragsschluss
Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, selbst ein Angebot abzugeben. Daneben kann auch der Anbieter dem Kunden gegenüber ausdrücklich ein eigenes Angebot auf Abschluss eines Vertrags unterbreiten.
Die Erklärungen des Anbieters im Erstberatungsgespräch stellen noch keine Annahme eines Vertrages dar, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart sein sollte. Ein Vertragsschluss zwischen den Parteien erfordert vielmehr eine ausdrücklich erklärte Annahmeerklärung, welche in aller Regel per E-Mail erfolgt, aber auch fernmündlich oder schriftlich durchgeführt werden kann. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde, sofern Verbraucher, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form vom Anbieter zu erhalten.
Grundlage der Leistungserbringung sind ausschließlich die vertraglich konkret vereinbarten Leistungen.
Pflichten der Parteien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der Anbieter grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Kunde stellt sicher, dass der Anbieter zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines optimalen Beratungsergebnisses erforderlich sind (dies beinhaltet z.B. u.a. die bisherige Erfahrung des Kunden mit Kryptowährungen und bereits getätigte Investments).
Der Kunde ist verpflichtet, zu allen vereinbarten Beratungsterminen pünktlich zu erscheinen. Verspätungen hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom Kunden verschuldete Verspätung beim Anbieter Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des Anbieters, fruchtlos gewordene Aufwendungen wie Mietkosten), hat diese der Kunde zu tragen.
Der Kunde ist verpflichtet, einen vereinbarten Beratungstermin spätestens 3 Tage vor dem geplanten Beginn abzusagen. Der Anbieter hat in diesem Fall Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten. Wird die Frist gemäß Satz 1 unterschritten („kurzfristige Absage“) steht dem Anbieter eine Entschädigung in Höhe von 30 % der vereinbarten Vergütung gemäß Ziffer 5 zu. In diesem Fall muss sich der Anbieter aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
Der Anbieter ist berechtigt, einen persönlich vereinbarten Beratungstermin bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit, Nicht-Verfügbarkeit der Mieträumlichkeit usw.) dem Kunden gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen ) durchzuführen.
Vergütung
Der Anbieter rechnet grundsätzlich nach dem im Voraus kalkulierten Aufwand der Beratung ab. Die Kalkulation des voraussichtlichen Aufwands erfolgt hierbei nach bestem Wissen und Gewissen und basiert auf den Erfahrungswerten des Anbieters. Für jede begonnene Stunde setzt der Anbieter grundsätzlich eine Vergütung gem. Preisübersicht zzgl. der gesetzlichen MwSt. an. Die veranschlagte Gesamtvergütung wird zwischen den Parteien als Mindestvergütung vereinbart.
Soweit der tatsächliche Aufwand die zugrundeliegende Kostenvoreinschätzung mehr als geringfügig (< 10 %) übersteigt, ist der Anbieter berechtigt den zusätzlichen Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Sofern eine solche Überschreitung zu erwarten ist, unterrichtet der Anbieter den Kunden darüber unverzüglich. Die weitere Vergütung bemisst sich in diesem Fall anhand des tatsächlich angefallenen, zusätzlichen Arbeitsaufwands und der geltenden Preisübersicht.
Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen zusätzliche Kosten (beispielsweise aber nicht abschließend Spesen, Verpflegung, Reisekosten usw.) dem Kunden zur Last und sind von der Mindestvergütung in Ziffer 5.1 nicht umfasst.
Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch den Kunden verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall muss sich der Anbieter aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
Alle durch den Kunden zu leistenden Zahlungen sind grundsätzlich sofort mit Vertragsunterzeichnung fällig, sowie gegen entsprechende ordnungsgemäße Rechnungsstellung innerhalb von spätestens 7 Tagen auf ein vom Anbieter zu nennendem Bankkonto zu überweisen.
Der Kunde kann nur gegen gerichtlich festgestellte, unbestrittene oder vom Anbieter als bestehend anerkannte Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
Haftung auf Schadensersatz
Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern.
Der Anbieter haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Anbieter unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung für Schäden wegen Nichteinhaltung einer dem Kunden gegebenen Garantie oder wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels bleibt davon unberührt.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für alle Ereignisse, auf deren Ausgang er keinen Einfluss ausüben kann, insbesondere aber nicht abschließend umfasst dies einen finanziellen Erfolg im Zusammenhang mit dem Handel von Kryptowährungen.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Übertragungen von Kryptowährungen durch/an den Kunden oder den Verlust von Keys, Passwörtern, Wallets usw., sofern er den Verlust, Missbrauch oder Zugriff Dritter (z.B. durch Hacking) nicht selbst zu vertreten hat.
Datenschutz, Geheimhaltung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen, wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten die zur Beratungsleistung erforderlich sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt eine Weitergabe von Daten an Dritte nur in den Fällen, in denen der Kunde zuvor ausdrücklich seine Einwilligung zur Weitergabe erteilt hat. Dem Kunden wird hierfür bei Vertragsschluss eine entsprechende Einwilligungserklärung vorgelegt. Im Übrigen verweist der Anbieter auf die Datenschutzbestimmungen auf seiner Homepage, verfügbar unter https://www.cc-munich.de/datenschutz.php.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Rechteübertragung, Referenznutzung
Sollten im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung Rechte des Geistigen Eigentums entstehen oder bereits entstanden sein, steht die Nutzung der Rechte durch den Kunden ausdrücklich unter dem Vorbehalt der vorherigen schriftlichen Einwilligung und/oder Lizenzierung durch den Anbieter.
Der Kunde gestattet dem Anbieter die vertragliche Zusammenarbeit zum Zwecke der (Eigen-) Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website oder sozialen Netzwerkprofilen des Anbieters („Testimonial-Nutzung“) zu erwähnen.
Widerrufsrecht
Das Recht zum Widerruf erlischt nach der erfolgreichen Durchführung der Beratungsleistung und der Zurverfügungstellung der angebotenen Inhalte (§ 356 Abs. 4 BGB), wenn und soweit der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert und dies gegenüber dem Anbieter bestätigt: „Ich stimme der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Widerrufsrecht mit Durchführung der geschuldeten Beratungsleistung erlischt.“.
Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist München und das Landgericht München I.
Im Falle von unvorhergesehenen und unvermeidbaren Ereignissen höherer Gewalt (insbesondere im Zusammenhang mit den Auswirkungen von COVID-19, z.B. Krankheit oder Quarantäne) sind die Vertragspartner für die Dauer und den Umfang dieses Ereignisses von den hier aufgestellten Leistungspflichten, mit Ausnahme der vereinbarten Vergütung befreit. Der Anbieter muss sich in diesem Fall jedoch dasjenige anrechnen lassen, dass er infolge der Befreiung von der Leistungspflicht erspart oder durch andere mögliche Verwendung seiner Arbeitskraft böswillig zu erwerben unterlässt. Die Vertragspartner sind verpflichtet sich in diesem Zusammenhang schnellstmöglich die erforderlichen Informationen zu erteilen und ihre Verpflichtungen den jeweiligen Bedingungen unter dem Gebot von Treu und Glauben anzupassen.
Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung selbst.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigen Gründen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Wichtige Gründe sind insbesondere Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder erhebliche betriebliche und/oder wirtschaftliche Veränderungen des Anbieters. Der Anbieter wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.
Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
Stand: 02.10.2024